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Häufige Fragen

Hier findest du Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Deine Frage war nicht dabei? Schreib mir über das Kontaktformular oder ruf mich an.

Kommst du auch zu mir? Ich bin nicht aus Iserlohn!

Im Umkreis von 15 km um Iserlohn herum, komme ich gern zu dir.

Hierzu gehören: Hagen, Menden, Hemer, Schwerte, Altena und weitere Städte.

Wohnst du nicht in diesem Umkreis, dann versuche ich eine individuelle Lösung zu finden.

Hast du selbst auch Kinder? 

Ich selbst habe keine eigenen Kinder. Ich habe jedoch zwei Patenkinder und mir macht es viel Freude mich mit Kindern zu beschäftigen. Ab und zu verabrede ich mich auch mit der kleinen Tochter meiner Freundin und wir backen oder spielen dann zusammen.

Was ist der Unterschied

zu einer

Hebamme?

Deine Hebamme kann durch mich nicht ersetzt werden.

Ich stelle keine Diagnosen und ich führe keine medizinischen Handlungen durch.

Meine Arbeit setzt an, wo die der Hebamme aufhört.

Ich arbeite gerne in Abstimmung mit deiner Hebamme zusammen und helfe dir, bei der Umsetzung ihrer Empfehlungen.

Bietest du Gutscheine an?

Ein Gutschein zur Geburt oder Babyparty ist eine wunderbare Idee. Ich biete die Möglichkeit an Gutscheine zu kaufen. Am besten meldest du dich dazu bei mir.

Was ist der Unterschied zu einer Haushaltshilfe?

Als Mütterpflegerin bin ich besonders ausgebildet und kümmere mich nicht nur um den Haushalt, sondern

auch um dich, dein Baby

und deine Familie.

Bist du bei Instagram unterwegs?

Du kannst mir gern auf Instagram folgen. Du findest mich unter @mamaherz_muetterpflege

Dort gibt es Einblicke in meine Arbeit, Beiträge zu verschiedenen Themen oder Infos zu aktuellem. Ab und zu gibt es auch persönliche Einblicke.

Wer kommt

für die

Kosten auf?

Ich arbeite für einen festgelegten Stundenlohn. Viele  gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten einer Haushaltshilfe/ Mütterpflegerin auf. Grundlegend ist hierfür der §24 SGB V: Haushaltshilfe bei Gründen die auf Schwangerschaft und/oder die Geburt der Frau zurückzuführen sind (zuzahlungsfrei). Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verschreibung vom Frauenarzt, Hebamme oder Hausarzt. Außerdem kann keine in deinem Haushalt lebende Person deine Aufgaben übernehmen. Im Krankheitsfall tritt §38 SGB V ein, hierfür wird auch eine ärztliche Verschreibung durch einen Arzt benötigt und ein im Haushalt lebendes Kind muss unter 12 Jahren sein. Hier beträgt die Zuzahlung maximal 5-10% der Kosten pro Kalendertag.

Bist du privat versichert?

Bitte frag bei deiner privaten Krankenversicherung, ob die Kosten (anteilig) übernommen werden.

Natürlich kannst Du mich auch privat buchen. Bitte melde dich über das Kontaktformular oder persönlich bei mir.

In welchen Fällen kann mir der Arzt auf Grundlage von § 24h SGB V oder § 38 SGB V ein ärztliches Attest für deinen Einsatz bei mir erstellen?

  • Anordnung von Bettruhe zur Vermeidung einer Fehl- oder Frühgeburt

  • die Zeit nach dem Kaiserschnitt

  • Geburtsverletzungen

  • Krankenhausaufenthalt

  • die Zeit nach einer OP

  • Wundheilungsstörungen

  • Erschöpfungszustände / Schlafstörungen

  • (drohende) Wochenbettdepression

  • depressive Verstimmungen

Hier findest du ein paar Beispiele:

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